Da in Berlin die Wahlen zum Abgeordnetenhaus vor der Tür stehen, möchten wir uns in den nächsten Tagen mit den Positionen der Parteien zum Wohnungsbau auseinandersetzen. Insbesondere natürlich, wie die Parteien Genossenschaften unterstützen wollen, um bezahlbaren Wohnraum zu errichten.
Es sind vor Allem zwei Punkte zu nennen, wie der neue Senat konkret Genossenschaften unterstützen sollte:
Vergabe von städtischen Grundstücken im Erbbaurecht
Der Erwerb eines Grundstücks stellt für eine neu gegründete Genossenschaft bereits die erste Hürde dar. Die Bauherrengemeinschaft muss schon für den Neubau Eigenmittel aufbringen und sollte nicht noch mit den Kosten des Grundstücks belastet werden.
Deshalb sollte die Stadt ihre Grundstücke nicht mehr verkaufen, sondern im Erbbaurecht verpachten. In Wien und Zürich wird so seit Jahrzehnten verfahren und der Neubau von bezahlbarem Wohnraum ermöglicht. Beide Seiten würden gewinnen – Die Genossenschaftsmitglieder hätten geringere Anfangsinvestition und die Stadt langfristige Einnahmen aus den Pachtzahlungen.
Förderung für den Erwerb von Genossenschatsanteilen
Das aktuelle Modell der kooperativen Baulandentwicklung des Berliner Senats sieht vor, dass bei Neubauprojekten 25 % der erstellte Wohnungen zu einer niedrigen Miete an Personen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vermieten werden. Anreiz dafür ist ein Baudarlehen mit niedrigem Zinssatz.
Darlehen mit niedrigen Zinssätzen erhalten Bauwillige jedoch auch ohne dieses Förderprogramm relativ unkompliziert. Voraussetzung ist der Nachweis eines gewissen Anteils an Eigenkapital bzw. einer Bürgschaft als Sicherheit. Hier sollte eine Förderung ansetzen, und für WBS-berechtigte Personen die benötigten Sicherheiten stellen.
Die Höhe der Ausgaben für die Stadt wären die Gleichen. Die niedrige Miete aber wäre in einer Genossenschaft auf unbegrenzte Zeit gesichert und nicht nur für 30 Jahre, wie im derzeitigen Modell des Senats.
Hier geht es zu den Positionen der SPD.