Genossenschaften sehen Verbesserungsbedarf bei Konzeptverfahren

Konzeptvergabeverfahren gelten als Grundlage für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung von landeseigenen Grundstücken. Wenn nicht der höchste preisliche Gebot, sondern das qualitativ beste Angebot den Zuschlag erhält, dann wird – so das Versprechen – die Umsetzung von Projekten mit höherer sozialer Durchlässigkeit, mehr Raum für Teilhabe und Mitbestimmung und bedarfsgerechten Wohnformen möglich.

In der Realität gibt es jedoch auch ca. zehn Jahre nach dem ersten offiziellen Konzeptvergabeverfahren in Berlin großen Verbesserungsbedarf, sollen Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Akteure wirklich in die Lage versetzt werden, effektiv und nachhaltig zu einer sozialen Stadtentwicklung beitragen zu können.

Ein Kritikpunkt betrifft den sogenannten Gremienvorbehalt, der es Senat und Abgeordnetenhaus ermöglicht, Vergabeentscheidungen in Konzeptverfahren auch dann noch aufzuheben, wenn bereits Erbbaurechtsverträge zur zukünftigen Nutzung und Bewirtschaftung der betreffenden Grundstücke unterzeichnet worden sind.

Eine solche Möglichkeit bedeutet in der praktischen Anwendung nicht nur Planungsunsicherheit sondern auch ein hohes finanzielles Ausfallrisiko. Im Falle der “Eine für Alle eG”, die sich vor einigen Jahren erfolgreich im Bieterverfahren Osdorfer Straße durchgesetzte hatte, stand am Ende ein Verlust von einer halben Millionen Euro und eine massive Schädigung des Vertrauens in die Vergabepraxis der öffentlichen Hand.

Die Initiative StadtNeudenken, ein Zusammenschluß zivilgesellschaftlicher Akteure, die seit vielen Jahren den Runden Tisch zur Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik organisieren, hatt nun ein policy paper veröffentlicht, das die Modifizierung des Gremienvorbehalts fordert – mit dem Ziel verbindlicher, kalkulierbarer und transparenter Verfahren zum Wohle des städtischen Gemeinwesens.