Für alle Menschen, die Mitglied einer Genossenschaft werden möchten, ohne jedoch über die notwendigen Rücklagen zum Erwerb der dafür notwendigen Anteile zu verfügen, ist das eine gute Nachricht: Mit dem 20.02.2024 ist das Programm des Bundesbauministeriums zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens wieder angelaufen.
Das sogenannte Programm KfW 134 unterstützt den erstmaligen Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Höhe von bis zu 100.000 € pro Wohnung mit zinsverbilligten Krediten und einem Tilgungszuschuss von 7,5%. Voraussetzung dafür ist die Selbstnutzung der Wohnung.
In diesen Zeiten hoher Bau- und Baufinanzierungskosten ist ein solcher Kredit für sehr viele Menschen unverzichtbar, um Zugang zu demokratisch selbstverwaltetem, kündigungssicherem und auf Dauer bezahlbarem Wohnraum zu erhalten. Mehr Informationen zum Programm KfW 134 finden sich hier.