Das Bündnis junger Genossenschaften (BjG) unterzeichnet die Vereinbarung des „Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin“. Allerdings nicht ohne kritische Anmerkungen.
Nach einem halben Jahr monatlicher Treffen wurde am Montag, den 20. Juni 2022 die abschließende Vereinbarung des „Bündnisses für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen in Berlin“ unterzeichnet. Die informelle Zusammenkunft aus Spitzen der Landes- und Bezirkspolitik, Vertretern aus privater und öffentlicher Wohnungswirtschaft, Bauindustrie, paritätischer Wohlfahrt und des Berliner Mietervereins geht auf die Initiative der im Herbst letzten Jahres gewählten Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) zurück.
Von Anfang an war das „Bündnis“ politisch und in der öffentlichen Wahrnehmung umstritten und wird das auch nach der Unterzeichnung des 25-seitigen Dokumentes bleiben. Seine Verabredungen fallen klar hinter die Ziele im rot-grün-roten Koalitionsvertrag zurück und sind nicht verbindlich, sondern lediglich Absichtserklärungen. Mit Recht wurde und wird vor allem die Frage gestellt, inwiefern angesichts derart gegensätzlicher Interessenlagen unter den beteiligten Akteuren am Ende ein wirksamerer Schutz sowie ein effektiver und bedarfsgerechter Ausbau bezahlbaren Wohnraums in Berlin auf der Grundlage einer solchen Erklärung möglich sein soll.
Der Berliner Mieterverein hat dem Dokument auch deshalb die Unterschrift vorenthalten. Das Bündnis junger Genossenschaften Berlin (BjG), dessen Mitglied auch die urban coop berlin ist, hat unterschrieben – allerdings mit „Bauchschmerzen“ und mit deutlichen Forderungen nach Präzisierung und mehr Verbindlichkeit. Die unterzeichnete Vereinbarung versteht das BjG nur als einen ersten Schritt in einem dringend notwendigen Konkretisierungsprozess. Seine 38 Mitglieder sind bereit in den nächsten fünf Jahren einen guten Teil der vereinbarten 5.000 auf Dauer bezahlbaren genossenschaftlichen Mietwohnungen in Berlin zu errichten. Damit das möglich ist, müssen jedoch seitens Politik und Verwaltung verbindliche Rahmenbedingungen hergestellt werden: Es bedarf vor allem der Bereitstellung großflächiger Grundstücke, einer auskömmlichen Förderung sowie genossenschaftsspezifischer Konzeptverfahren. Hier ist noch viel zu tun.