Wie kann genossenschaftliches Bauen in Berlin gelingen?

Jeder Blick auf die durchschnittlichen Angebotsmieten der verschiedenen Wohnungsanbieter in Berlin zeigt es: Wenn die Erstellungskosten genossenschaftlicher Häuser einmal abbezahlt sind, dann bieten nur noch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vergleichbar günstige Mieten. Anders als dort ermöglichen Genossenschaften ihren Mitgliedern aber auch die demokratische Mitgestaltung am gemeinsamen Ganzen – ein wichtiger Faktor für ein selbstbestimmtes und solidarisches Zusammenleben unter einem Dach.

Gerne würden wir heute schon mehr dazu beitragen, den bezahlbaren Wohnraum von morgen zu bauen. Und genauso gerne würden wird die Wartezeit verkürzen, bis in den genossenschaftlichen Neubauten von heute die Aussicht auf eine Absenkung der Kostenmieten besteht. Vor dem Hintergrund hoher Baukosten und gestiegener Zinsen sind wir dafür aber auf Förderung durch die öffentliche Hand angewiesen. Das Ziel der Bereitstellung leistbaren Wohnraums für breite Bevölkerungsgruppen kann nur gelingen, wenn uns:

a) geeignete Grundstücke in ausreichender Zahl und zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden,

b) transparente, schlanke und vor allem verlässliche Vergabeverfahren durchgeführt werden,

c) die Wohnungsneubauförderung so ausgestaltet wird, dass Genossenschaften auch mit niedrigeren Eigenkapitalquoten (und damit geringeren Einlagen ihrer Mitglieder) bauen können,

d) die Regelungen zur Förderung für den individuellen Erwerb von Genossenschaftsanteilen so angepasst werden, dass auch Menschen mit geringem Einkommen der Eintritt in eine Genossenschaft ermöglicht wird.

Leider zeigen aktuelle Entwicklungen, dass in allen Punkten noch deutlich Luft nach oben ist:

– Die völlig unerwartet zurückgenommene Vergabe-Entscheiung für das Grundstück Osdorfer Straße 17/18 durch den Berliner Senat hat der Genossenschaft “Eine für Alle” Kosten von einer halben Mio. Euro verursacht, die nicht zurückerstattet werden, und das Vertrauen in die Konzeptverfahren der öffentlichen Hand massiv beschädigt.

– Bei der für die Vermarktung landeseigener Liegenschaften zuständigen Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist es inzwischen üblich, den Start von Vergabeverfahren immer wieder kurzfristig und ohne nachvollziehbare Gründe auf einen unbekannten Zeitpunkt zu verschieben, während der Berliner Senat in seinen Auskünften zur Beteiligung von Genossenschaften an den größeren Quartiersentwicklungen nebulös und unverbindlich bleibt.

– Zusätzlich fällt auch die “Bilanz der Genossenschaftsförderung”, wie das Netzwerk ‘Die Genossenschafter*innen’ schreibt, “ernüchternd” aus. Seit In-Kraft-Treten der neuen Genossenschaftsförderung im Juni 2023 sind nur in einem Fall Mittel zur Neubauförderung abgerufen worden.

Dabei liegen kluge Verbesserungsvorschläge schon länger auf dem Tisch und werden von engagierten Akteur*innen einer gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaft immer wieder erneuert und präzisiert. An ihnen liegt es eher nicht, dass der genossenschaftliche Wohnungsbau in Berlin auf der Stelle tritt. Wir erwarten deshalb, dass der Berliner Senat seinen vollmundigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag und im Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen mehr Entschlossenheit folgen läßt. Wir können und werden, wenn man uns läßt, bezahlbaren Wohnraum für ganz Berlin bauen – sicher, solidarisch und selbstverwaltet.