Wer hat Anspruch auf eine Wohnung mit begrenzter Miete in Berlin?

Sehr viele Berliner*innen haben mit den steigenden Wohnkosten in der Stadt und den kaum vorhandenen Angebote an bezahlbarem Wohnraum zu kämpfen. Und viele gehen davon aus, dass ihnen nur der Zufall helfen kann, weil sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine bezahlbare Wohnung haben. Fakt ist jedoch: Seit einer Anpassung der Förderbestimmungen im Jahr 2023 haben knapp 60% der Bewohner*innen dieser Stadt einen Anspruch auf eine Wohnung mit begrenzter Miete.

Das liegt an der Einführung eines neuen Fördermodells, das Menschen mit mittleren Einkommen zugute kommen soll: Wer im Monat alleine nicht mehr als 2.200 € netto verdient oder zu zweit nicht mehr als 3.300 € netto, kann einen Wohnberechtigungsschein (WBS) 220 beantragen und darf damit eine geförderte Wohnung mit einer Miete von maximal 11.50 €/qm nettokalt bewohnen. Wenn Kinder Teil des Haushaltes sind, dann erhöhen sich die Einkommensgrenzen.

Wir haben eine Übersicht zum WBS zusammengestellt. Ausserdem empfehlen wir den WBS-Rechner des Landes Berlin, um zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohnraum mit Mietpreisbindung besteht. In unserem Bauvorhaben in der Oberseestraße 110 bieten wir aktuell geförderte Wohnungen für WBS 220 zur Reservierung an. Vielleicht kommt das für Dich in Frage? Wenn ja, dann freuen wir uns, von Dir zu hören.