Eine Anwartschaft bei der urban coop berlin ist Voraussetzung für die Beteiligung an der Entwicklung eines neuen Wohnprojektes, in das Du später einmal einziehen wirst.

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Anwartschaft

Direkt nach der Registrierung für eine Anwartschaftsnummer erhältst Du Zugang zu sämtlichen Informationen zum jeweiligen Projektvorhaben. Du kannst Dich dann entscheiden, ob Du den Beitrag zahlst, um eine Anwartschaftsnummer zu erhalten. Mit einer Anwartschaft bei der urban coop berlin gehst Du keinerlei Verpflichtungen oder finanzielle Risiken ein.

Beantrage hier Deine Anwartschaftsnummer.

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Bewerbungsphase: Kerngruppe oder Absichtserklärung

Die Bildung einer Kerngruppe von Anwärter*innen, die mit uns eine eigenständige Baugenossenschaft (‘Einhausgenossenschaft’) als Bauträgerin gründet, ist Voraussetzung für den Anschub eines neuen Projektes.

Für die Finanzierung des Bauvorhabens wird diese Genossenschaft Darlehen aufnehmen, für welche sie auf Eigenkapital der Genossenschaftsmitglieder angewiesen ist. Dieses Eigenkapital muss frühzeitig nachgewiesen werden, um Finanzierungsangebote von Banken zu erhalten. Vollständig eingezahlt werden muss es jedoch erst, wenn ein Kauf- oder Erbbaurechtsvertrag für ein Grundstück unterschrieben wurde. Diese Beteiligungskosten variieren von Projekt zu Projekt und liegen im fünf- bis niedrigen sechsstelligen Euro-Bereich, je nach Größe der gewünschten Wohnung.

In der frühen Projektentwicklungsphase geht es also erst einmal um die Bewerbung um ein Grundstück. Dieser Prozess ist bereits mit umfangreicher Planung verbunden, mit der jedoch zunächst die urban coop berlin und ihre beteiligten Projektpartner in Vorleistung gehen.

Wohnungsinteressent*innen stellen wir umfangreiche Informationen zum geplanten Projekt, den verfügbaren Wohnungen und den zu erwartenden Beteiligungskosten zur Verfügung.

In dieser Phase hast Du als Anwärter*in zwei Möglichkeiten das Projekt für das Du Dich interessierst aktiv zu unterstützen:

1. Kerngruppe bilden

Du schließt Dich mit uns und anderen Interessierten noch vor oder während der Grundstücksbewerbung in einer Kerngruppe zusammen. Gemeinsam erarbeiten wir eine Bewerbung für das Baugrundstück und gründen die Baugenossenschaft.

Du hast so die Möglichkeit, maßgeblich an der Definition des Nutzungskonzeptes und der Planungsvorgaben für Dein mögiches zukünftiges Zuhause mitzuwirken. Sollten wir den Zuschlag im Wettbewerb erhalten, hast Du außerdem Anspruch auf eine Wohnung im Projekt – unabhängig von der Höhe Deiner Anwartschaftsnummer.

Als Mitglied einer Kerngruppe beteiligst Du Dich aber auch am finanziellen mit einem finanziellen Beitrag am Risiko eines offenen Bieterverfahrens. Dessen Höhe wird projektspezifisch festgelegt und kann zwischen einigen hundert und wenigen tausend Euro betragen. Das Risiko, das Du in dieser Phase eingehst, ist zu auf diesen Betrag begrenzt.

 

2. Absichtserklärung abgeben

Du interessierst Dich für eine Wohnung im betreffenden Projekt, möchtest der Baugenossenschaft aber erst beitreten, wenn der Zuschlag für das Grundstück erteilt worden ist?

Dann kannst Du uns im Laufe des Bewerbungsprozesses in einer Absichtserklärung Dein Beteiligungsinteresse bekunden. Du gehst damit keinerlei Verpflichtung oder Risiko ein. Für uns ist diese Erklärung aber ebenfalls unverbindlich. Wir können nicht gewährleisten, dass Deine gewünschte Wohnung später noch verfügbar ist.

Jede Absichtserklärung verbunden mit einem Eigenkapitalnachweis kann jedoch die Bewerbungschancen auf ein Grundstück entscheidend verbessern.

Hier kannst Du Dich als Anwärter*in registrieren und die Projekte auswählen, die für Dich von Interesse sind.

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Wohnungsreservierung und Zeichnung von Genossenschaftsanteilen

Konnte die Genossenschaft das Baugrundstück sichern, ist der nächste Schritt der Abschluss des Kauf- oder Erbbaurechtsvertrages. Dafür muss die Planung präzisiert werden, um ein verbindliches Finanzierungsangebot einer Bank zu erhalten.

Für alle Wohnungsinteressenten, die noch nicht Mitglied der Kerngruppe sind, ist ab jetzt ein Eintrittsgeld in die Genossenschaft zu zahlen.

Mit der Reservierung einer Wohnung ist von allen Mitgliedern eine Teilzahlung auf ihre Genossenschaftsanteile (Einlage) zu leisten. Diese beträgt ca. 10 % der persönlichen Beteiligungskosten entsprechend der gewünschten Wohnungsgröße.

Ist der Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrag schließlich unterzeichnet, werden die restlichen Anteile fällig, um die weitere Planung zu finanzieren und das Baudarlehen aufnehmen zu können.

Wer wenig Eigenkapital investieren kann oder möchte, kann eine staatliche Förderung (KfW) in Anspruch nehmen. Lies in unseren FAQ, wie Du die KfW-Förderung beantragst.

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Bezug deiner Wohnung

Nach Abschluss der Bauphase sind seit Deinem ersten Schritt mindestens drei Jahre vergangen. Durch den begleiteten Partizipationsprozess in dieser Zeit hat sich bereits zum Einzug aus den Genossenschaftsmitgliedern eine Hausgemeinschaft gebildet.